Cookie preferences
Cookie Einstellungen

Wenn SIe auf "Annehmen" klicken, akzeptieren Sie das Speichern von Cookies auf Ihrem Gerät um Navigation, Analyse und Seitennutzung zu optimieren. Lesen Sie unsere Datenschutzbestimmungen für weitere Informationen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dies sind unsere AGB für unseren Dienstleistungen gegenüber Ihnen als unseren Kund:innen und uns der brandarmy GmbH und Co KG. Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer:innen. Unsere AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen uns, ohne dass wir nochmals auf unsere AGB hinweisen müssten.

(2) Verwenden Sie entgegenstehende oder ergänzende AGB, widersprechen wir deren Geltung hiermit.

Ihre AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir Ihren AGB ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

(3) Abweichungen von unseren AGB sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich zwischen uns in Textform vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand sind die durch uns angebotenen Werke und Dienstleistungen hauptsächlich im Bereich

  • Social Media Management
  • Social Media Konzeption
  • Social Media Werbemaßnahmen
  • Erstellung Reportings
  • Campaigning auf Social Media Plattformen (z.B. Facebook/Instagram/Youtube/etc.)
  • Produktmarketing
  • Performance Marketing
  • Erstellung und Entwicklung von sonstigen digitalen Kampagnen, Kommunikationsmitteln und Online-Werbemaßnahmen
  • Teilnahme an Workshops
  • Sonstige Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Erstellung Videos, Events, Pressemitteilungen, etc.)

Die wesentlichen Merkmale der Ihnen angebotenen Dienstleistungen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Angebot.

(2) Wir bieten keine Rechtsberatungen an, insbesondere nicht zum Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und zum Medienrecht. Im Bedarfsfalle sind Sie gehalten, sich externen Rechtsrat einzuholen. Auch nehmen wir keine Schutzrechtsanmeldungen für Sie vor.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Kontaktaufnahme und Angebot:

Sie kontaktieren uns über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch und schildern Ihr Anliegen und besprechend dies gegebenenfalls mit uns, damit wir Ihnen nach Ihren Vorgaben ein individuelles auf Sie abgestimmtes Angebot unterbreiten können. Sie erhalten dann von uns ein für Sie verbindliches Angebot (= Angebot im Sinne des § 145 BGB).

(2) Auftragsbestätigung/ kaufmännische Bestätigungsschreiben:

  1. a) Sollten Sie uns auf der Grundlage unseres Angebots beauftragen (= Vertragsschluss), übersenden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung: Dies ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Die Auftragsbestätigung dokumentiert den Inhalt des zwischen uns geschlossenen Vertrages.

  1. b) Sollten Sie nach unserem Angebot Änderungen im Auftragsumfang vornehmen, senden wir Ihnen in der Folge auch eine Auftragsbestätigung mit den enthaltenen Änderungen des Auftragsumfangs. Hiermit nehmen wir dann ihr Gegenangebot an. In diesem Moment kommt bei Änderungen des ursprünglichen Angebots der Vertrag zwischen uns zustande.

  1. c) Bitte beachten Sie: Falls Sie dem Inhalt der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widersprechen, gilt im Zweifel Ihr Schweigen als Annahme im Sinne des § 362 HGB.

§ 4 Vereinbarte Leistungen und Ablauf der Zusammenarbeit

(1) Vereinbarte Leistung:

Die zwischen uns vereinbarte Leistung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag zwischen uns, dessen Inhalt Sie in der Auftragsbestätigung finden.

(2) Arbeitszeiten:

Die Leistungen werden während der üblichen werktäglichen Bürozeiten durch uns erbracht.

(3) Besprechungsprotokolle:

Soweit wir die Zusammenarbeit durch Besprechungen koordinieren, fertigen wir Besprechungsprotokolle an, die wir Ihnen in Textform per Mail zusenden.

(4) Fertigstellungstermine:

Die vereinbarten Leistungen erbringen wir innerhalb der jeweils vertraglich vereinbarten Frist. Sollte sich die Erstellung verzögern, weisen wir Sie möglichst frühzeitig daraufhin. Sollten wir Termine nicht einhalten, ist dies dann unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten durch Sie beruht.

(5) Beratungs- und Optimierungsleistungen:

Wenn Beratungs- und Optimierungsleistungen Gegenstand des Vertrages sind, beraten wir Sie nach ausführlicher Schilderung Ihrer Optimierungswünsche oder des Beratungsbedarfs im Hinblick auf die aufgeworfenen Fragestellungen. Das Ergebnis fassen wir zusammen in einem Besprechungsprotokoll. Die von uns empfohlenen Lösungen, beinhalten die Möglichkeit einer Optimierung für Sie nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ausdrücklich keine Garantie, dass eine Optimierung im aufgezeigten möglichen Umfang tatsächlich erreicht wird.

(5) Kampagnen- und digitale Werbemittel:

Ist die Erstellung von Kampagnen, digitalen Werbemitteln, Social MediaProfilen u.Ä. Gegenstand des Vertrags, werden wir diese nach Ihren Vorgaben und Wünschen gestalten, wie wir dies besprochen und in einem Besprechungsprotokoll zusammengefasst haben oder Sie uns dies in Textform mitgeteilt haben.

(6) Konzeptionserstellung und Anzahl Konzeptvorschläge:

a) Ist zwischen uns vereinbart, dass wir zunächst ein Konzept erarbeiten, entwerfen wir dieses für das konkret beauftragte Projekt aus dem Angebot. Sie gestehen uns grundsätzlich Gestaltungsfreiheit zu, es sei denn, Sie erteilen im Vorfeld des Angebots bindende Vorgaben in Textform oder im Rahmen einer Besprechung die im Besprechungsprotokoll festgehalten ist.

b) Die genaue Anzahl der vorzulegenden Vorschläge wird durch den individuellen Vertrag zwischen uns bestimmt. Sollten mehrere Konzeptvorschläge vereinbart sein, müssen wir Ihnen keine weiteren Konzeptvorschläge unterbreiten, falls Sie zuvor bereits einem bestimmten Vorschlag in Textform zugestimmt haben. Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen sind Sie verpflichtet, einen von Ihnen ausgewählten Vorschlag innerhalb von sieben Tagen uns gegenüber per Textform freizugeben bzw. Ihre eventuellen Modifikationswünsche möglichst präzise zu äußern.

c) Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale der Konzeptvorschläge, können wir nach Ablauf der Frist wahlweise auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit Erstellung des Werks fortfahren oder stattdessen den Vertrag kündigen.

d) Lehnen Sie einen freigegebenen Vorschlag in jeweils wesentlich geänderter, Ihren Wünschen Rechnung tragender Version danach mehr als dreimal ab, so haben wir das Recht, den Vertrag zu beenden und für die Konzeptentwicklungsphase angemessene anteilige Vergütung zu verlangen. Nach endgültiger Freigabe eines Konzeptvorschlags erstellen wir auf dessen Grundlage das Werk im vertraglich vereinbarten Umfang.

(7) Nachträgliche Vertragserweiterung:

Modifikationen, die den Vertragsinhalt ändern und/oder das geplante Budget des ursprünglichen Angebots überschreiten, werden von uns in Besprechungsprotokollen festgehalten und an Sie übermittelt. Wenn Ihrerseits kein Einverständnis besteht, müssen Sie binnen 3 Werktagen widersprechen. Soweit sich der ursprüngliche Vertrag hierdurch ändert, werden wir dies im Protokoll  kenntlich machen und Ihnen den Auftrag hierzu bestätigen (kaufmännisches Bestätigungsschreiben). Sind Sie mit der Änderung nicht einverstanden, müssen Sie diesem Bestätigungsschreiben binnen 3 Werktagen widersprechen.

§ 5 Dienstleistungen Dritter

(1) Soweit es für die Durchführung des Vertrags notwendig ist, weitere Dienstleister hinzuzuziehen, kommt der Vertrag im Zweifel direkt zwischen dem Dritten und Ihnen zustande. Eine Rechnungsstellung erfolgt ebenso in der Regel direkt durch den externen Auftragnehmer, auch wenn der Vertrag auf Empfehlung durch uns zustande kommt.

(2) Sollten wir in Ihrem Auftrag Dienstleistungen Dritter nutzen, berechnen wir Ihnen diese in unserer Rechnung an Sie zzgl. 30 % auf den Nettobetrag.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Die Urheber- und Nutzungsrechte an von uns erstellten Werken, sowie dessen Teilelementen liegen grundsätzlich bei uns.

(2) Wir räumen Ihnen die Nutzungsrechte an den gelieferten Materialien in dem in unseren Angeboten beschriebenen Umfang ein. Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt also in der Regel im Rahmen einer im konkreten Angebot vereinbarten Lizenz.

(3) Ist die Übertragung von Nutzungsrechten nicht ausdrücklich geregelt worden, vereinbaren wir hiermit für diesen Fall als Auffangregelung, dass Sie für sämtliche durch uns gelieferten Werke im Zweifel einfache räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte für die maximale Dauer von 3 Monaten ab Vergütung (Zahlungseingang bei uns) eingeräumt bekommen haben.

(4) Die Parteien vereinbaren, dass die Nutzungsrechtsübertragung dieses Vertrages auch für mit Ihnen im Konzern verbundene Unternehmen gilt. Das heißt, Sie dürfen Unternehmen, an denen Sie durch Gesellschaftsanteile beteiligt sind, bzw. Unternehmen, die an Ihnen durch Gesellschaftsanteile beteiligt sind, Unterlizenzen im Rahmen der hier vereinbarten Lizenz vergeben. In diesem Fall werden Sie uns darüber informieren.

(5) Wir haben grundsätzlich das Recht, als Urheber genannt zu werden, es sei denn, es ist ausdrücklich abweichend vereinbart.

(6) Wir verpflichten uns ferner, Material frei von Rechten Dritter bzw. mit ausreichenden Nutzungsrechten im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks zu liefern. Nach unserer Wahl sind die Nutzungsrechte durch uns oder durch Sie direkt zu erwerben.

(7) Sie verpflichten sich, die für die Ausführung Ihres Auftrages ggf. erforderlichen und für den Zweck ausreichenden Nutzungsrechte auf eigene Rechnung von Dritten zu erwerben und uns den Lizenzumfang mitzuteilen, wenn dies durch Sie ausdrücklich erwünscht oder wenn es notwendig ist.

(8) Wir haften nicht für gesetzliche Ansprüche Dritter auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellen Sie uns auf erstes Auffordern frei.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Wir sichern Ihnen zu, dass sie mit den personenbezogenen Daten entsprechend der Bestimmungen des Datenschutzes verfahren. Wir haben unsere Mitarbeiter:innen entsprechend zur Vertraulichkeit, IT-Sicherheit und Datenschutz verpflichtet. Wir verweisen zu Detailfragen zum Datenschutz auf unsere detaillierte Datenschutzerklärung.

(2) Wir verpflichten uns, über alle uns im Rahmen ihrer Tätigkeit für Sie auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.

(3) Wenn Sie es ausdrücklich verlangen, werden wir nach Vertragsbeendigung alle uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, löschen; auf vorheriges Verlangen haben wir Ihnen zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an Sie herauszugeben oder auf Ihr Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.

(4) Ebenso verpflichten Sie sich, die von uns erhaltenen Unterlagen, insbesondere Ideen, Konzepte, Bilder, Texte und Gestaltungen, die nicht offenkundig sind, auch nach Ablauf des Vertrages oder Beendigung der Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln. Diese Vereinbarung hat keine inhaltliche Auswirkung auf etwaige Lizenzen.

§ 8 Mitwirkungspflicht von Kund:innen

Sie verpflichten sich, uns die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen fristgemäß zur Verfügung zu stellen. Was wir bis wann benötigen, ergibt sich aus den Besprechungsprotokollen (oder bereits aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 9 Vergütung

(1) Die Preise bzw. das Budget ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Unsere Vergütung erfolgt auf der Basis des anfallenden Zeit- und Materialaufwandes zzgl. ggf. Auslagen, Spesen und Reisekosten.

  1. a) Stundenaufwand:

Unser Stundensatz für Ihr Projekt ergibt sich aus dem individuellen Vertrag zwischen uns und steht in unserer Auftragsbestätigung. Wir berechnen die tatsächliche benötigte Zeit je angefangener Viertelstunde ab.

  1. b) Pauschalhonorar:

Sollten wir ein Pauschalhonorar vereinbart haben, ergibt sich dies ebenso aus dem Vertrag zwischen uns und ist in der Auftragsbestätigung dokumentiert.

  1. c) Reisekosten:

Soweit wir Leistungen in Ihrem Auftrag nicht an unserem Agentursitz erbringen, berechnen wir als Reisekosten die Kosten der Deutschen Bahn (1. Klasse mit Sitzplatzreservierung und bei Flügen Economy Class zzgl. Taxitransfer vom Bahnhof und Flughafen oder bei Fahren mit dem PKW 35 Cent pro Kilometer.) Sollte eine Anreise oder Abreise am selben Tag nicht möglich sein, berechnen wir die tatsächlichen Übernachtungskosten bis maximal 130 Euro pro Person die Nacht und die tatsächlichen Spesen bis maximal 40 Euro am Tag pro Person.

(3) Die Rechnungstellung erfolgt

  • bei der Erstellung von Werken nach der Abnahme bzw. Vollendung.
  • bei der Erbringung von Dienstleistungen grundsätzlich nach Abschluss des Projektes, es sei denn, die Projekte dauern länger als einen Monat. In diesem Fall stellen wir zum Ende eines Kalendermonats eine Rechnung über die in diesem Monat erbrachten Leistungen.

(4) Wir sind bei vertragsgemäßer Leistung berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe von Ihnen zu verlangen und auch Teilleistungen nach Erbringung bzw. Fertigstellung abzurechnen. Liegen besondere Gründe vor (z. B. Insolvenzbekanntmachung, verzögerte Zahlungen in der Vergangenheit) sind wir berechtigt, Vorkasse zu fordern.

(5) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns geschlossenen Vertrag. Sie richtet sich nach der Dauer Ihres Projektes entsprechend der Auftragsbestätigung. Eine ordentliche Kündigung ist im Falle vereinbarter Dienstleistungen durch uns während der Dauer des Vertrages ausgeschlossen.

(2) Sie können den Vertrag darüber hinaus ohne wichtigen Grund – im Falle eines zu erstellenden Werkes auch vor dessen Fertigstellung nach § 648 BGB – kündigen und beenden. Hiervon bleibt unser Vergütungsanspruch jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für Sie vorgesehenen Kapazitäten.

(3) Beide Parteien können den Vertrag bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig außerordentlich beenden, insbesondere wenn wir die weitere Erfüllung ablehnen, Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommen oder Sie fällige Abschlagszahlungen nicht leisten. Die Beendigung des Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Fristsetzung voraus, es sei denn, die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Partei bereits abgelehnt worden.

§ 11 Abnahme

Sofern ein durch uns erstelltes Werk Gegenstand des Vertrages ist, gilt folgendes:

(1) Nach Mitteilung der Fertigstellung des Werks sind Sie innerhalb von sieben Werktagen zur Abnahme verpflichtet. Beanstandungen sind binnen dieser Frist uns gegenüber in Textform zu erklären und detailliert auszuführen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Fertigstellung des Werks unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert haben. Für Eigenschaften, die auf den vertraglichen Spezifikationen, sowie einem freigegebenen Konzept beruhen, sind Beanstandungen ausgeschlossen.

(2) Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, tritt an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.

(3) Wir sind jederzeit berechtigt, Ihnen Teile des Gesamtwerks zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Sie müssen die Abnahme erteilen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Einmal abgenommene Teile können von Ihnen später nicht mehr abgelehnt oder eine Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die Sie zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht kennen konnten.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

(1) Sofern ein durch uns erstelltes Werk Gegenstand des Vertrages ist, gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Ist das Werk mangelhaft im Sinne des § 633 BGB, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, und im Falle des Scheiterns der Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern oder bei Selbstvornahme Ersatz der notwendigen Aufwendungen zu verlangen.

(2) Verlangen Sie Nacherfüllung, erfolgt diese nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder die Neuerstellung mängelfreier Werke.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bzgl. eines durch uns erstellten Werks beträgt ein Jahr ab Abnahme oder, wenn nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist, ab Vollen-dung.

(4) Als Beschaffenheitsangaben bzw. Garantien gelten nicht: Technische Daten, Werbeaussagen, Spezifikationen und Leistungsangaben in allgemeinen öffentlichen Äußerungen.

(5) Kein Mangel ist es, wenn eine Webseite, die für Suchmaschinen optimiert wird, einen bestimmten Rang nicht für eine bestimmte Dauer einnimmt und entsprechend auffindbar ist, da alle Suchmaschinen ihre Technik und ihre Ranglistenberechnungen ständig verändern und somit die Ranglisten permanent variieren. Eine Garantie für einen bestimmten Rang oder Seite eins der Suchmaschinenergebnisse geben wir nicht.

(6) Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist.
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart.
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

(7) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(8) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(9) Sie garantieren, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen, insbesondere Film- oder Bildmaterial nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Wir nehmen keine wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlichen Prüfungen des von Ihnen zur Verfügung gestellten Materials oder der von Ihnen gewünschten Links auf Internetauftritte Dritter vor. Es obliegt alleine Ihnen als Kund:in zu prüfen, dass diese Materialien rechtlich unbedenklich sind.

(10) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht, Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, sowie ähnliche Verstöße, die auf unserer Konzeption beruhen, haften wir nur, wenn sie durch die spezielle Ausgestaltung des Werks durch uns entstanden sind und auf von uns eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Geschäftsmodell inhärent sind, haften wir nicht.

(11) Sie stellen uns hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und verpflichten sich, uns die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und etwaige weitere Aufwendungen und Schaden zu ersetzen, wenn wir unserer Schadensminderungspflicht durch sachgerechte Behandlung des Falles genügt haben.

§ 13 Referenz/ Werbung mit Arbeitsergebnissen

(1) Wir sind auch nach Beendigung des Vertrags berechtigt, das für Sie erstellte Werk bzw. Abbildungen von diesem oder die für Sie erbrachten Dienstleistungen auf unserer Website oder unseren Social-Media-Auftritten oder anderen Arten von Werbemitteln zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie zu verweisen.. Wir sind berechtigt, für diesen Zweck u. a. auch Vervielfältigungen herzustellen und zu Eigenwerbezwecken zu nutzen.

(2) Sie können dieser Nutzung widersprechen, wenn sie ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse haben.

(3) Sie verpflichten sich, auf den Internetseiten, zu deren Nutzung Sie berechtigt sind, einen Hinweis auf brandarmy in angemessenem Umfang zu dulden. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internetseite der brandarmy verbunden werden. Sie versichern hiermit, dass Sie seitens der an den Inhalten beteiligten Urheber:innen zur Einräumung dieser Nutzungsrechte berechtigt bzw. ermächtigt wurden.

§ 14 Streitschlichtung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung unter:  ec.europa.eu/consumers/odr/

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher:innen-Schlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in München.

(3) Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder nach Vertragsschluss Ihren Geschäftssitz bzw.Wohnsitz ins Ausland verlegen, oder Ihr Sitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist für den Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz maßgeblich.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung unter:  ec.europa.eu/consumers/odr/

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher:innen-Schlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.